„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ - so steht es in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Es sollte Jahrzehnte dauern, ehe der Staat diesem Auftrag in der Wirtschaft nachkam. Erst im Mai vor fünf Jahren brachten Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium das Gesetz für die
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