Mannheim. Um Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr geht es in dem Prozess vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer 25 am Mannheimer Landgericht, bei dem (wie berichtet) drei Bauingenieure mit einst unterschiedlichen Positionen auf der Anklagebank sitzen. Da lediglich der 61-jährige Bauplaner S. in Teilbereichen geständig ist, gilt es, mühsam Licht ins Dunkel widersprüchlicher Schilderungen zu bringen. Einer der Tatvorwürfe dreht sich um eine Ausschreibung der Deutschen Bahn AG für eine Eisenbahnüberführung in Karlsruhe.
Am sechsten von insgesamt 14 Verhandlungstagen ist als einziger Zeuge ein ehemaliger Projektleiter und Spezialist für Kalkulationen geladen, der bei jener nordrhein-westfälischen Baugesellschaft angestellt war, die einer der drei Angeklagten geleitet hat.
Laut Strafverfolger soll der einstige Geschäftsführer acht Scheinrechnungen des mitangeklagten S. in Höhe von insgesamt 102 000 Euro angewiesen haben. Die Gretchenfrage lautet: Hat der freiberufliche Bauplaner, der für ein Tochterunternehmen der Bahn Ausschreibungsangebote bewertete, von der Baugesellschaft Schmiergeld für Mauscheleien bekommen – oder sind tatsächlich auch Leistungen erbracht worden?
Der mehr als zwei Stunden befragte Zeuge sagt aus, den angeklagten S. weder persönlich gekannt, noch beruflich mit ihm Kontakt gehabt zu haben. Er wisse von keinem Projekt, bei dem Dienstleistungen des selbstständigen Bauplaners extern eingekauft worden sind. „Ich habe jedenfalls nie auf eine solche Unterstützung zurückgegriffen.“
Insolvenzverwalter mit an Bord
Die Beweisaufnahme gestaltet sich auch deshalb schwierig, weil die Baugesellschaft mit den strittigen Zahlungen inzwischen in wirtschaftliche Turbulenzen geraten ist. Mit dem Insolvenzverwalter hat der Vorsitzende Richter Oliver Ratzel eine Absprache getroffen, dass von den sicher gestellten Firmenordnern solche zum Mannheimer Landgericht geschickt werden, die für den Prozess von Bedeutung sein könnten. Die angeforderten Unterlagen, so der Kammervorsitzende, sollen in einem speziellen Raum von allen Verfahrensbeteiligten gesichtet werden können.
Die Verhandlung wird am 8. November fortgesetzt. wam