Mannheim/Stuttgart. Reisewarnungen, Quarantäne, Angst vor einer Ansteckung: 2020 gab es viele Gründe, warum Reisen nicht stattfanden. Eine Mehrheit der Deutschen glaubt nicht, dass in den Osterferien Urlaub im Ausland uneingeschränkt möglich sein wird. Nach einer YouGov-Umfrage rechnen etwa 79 Prozent mit weiteren Einschränkungen. Das schlägt sich wirtschaftlich nieder. Insolvenzen sind die Folgen. Fragen und Antworten:
Wie viele Reiseveranstalter sind bereits insolvent?
Das lässt sich zur Zeit noch schwer sagen, erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „vor allem wegen des Aussetzens der Insolvenzantragspflicht“. Auch der arbeitgebernahe Deutsche Reiseverband kann keine absoluten Zahlen nennen. Allerdings veröffentlichte der Verband im Dezember einen Branchencheck. Bei der Umfrage gaben rund drei Viertel der Unternehmen an, mit Umsatzausfällen von 80 bis 90 Prozent kämpfen zu müssen. Fast 90 Prozent beschrieben ihre wirtschaftliche Situation als stark belastend oder existenzbedrohend. Die meisten hatten aber Hoffnung auf Besserung. Nur vier Prozent der Reiseveranstalter und drei Prozent der Reisebüros sahen keine Perspektive mehr.
Sind von der Insolvenz eines Veranstalters auch Reisebüros betroffen?
Laut Buttler ist das abhängig von den einzelnen Vertragsverhältnissen. Allerdings sind Reisebüros meist die ersten Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden, denn sie wirken als Vermittler. Sind bereits Gelder geflossen, gibt es sogar Reisebüros, die den Betrag aus eigener Kasse zurückzahlen – und dann in einem Gläubigerverhältnis zum Veranstalter stehen. „Das kann diese Büros in finanzielle Schwierigkeiten bringen“, erklärt Buttler. „Für solch einen Fall gibt es keine Versicherung.“
Bei abgesagten Reisen können Veranstalter Gutscheine ausstellen. Was, wenn der Anbieter nun insolvent ist?
Dass Veranstalter für eine ausgefallene Reise statt der Erstattung Gutscheine ausstellen können (sofern Kundinnen und Kunden diese annehmen), gab es schon immer, sagt Buttler. „Neu ist seit dem 31. Juli 2020, dass freiwillige Gutscheine für eine abgesagte Pauschalreise nun insolvenzversichert sind, sofern die Reise vor dem 8. März 2020 gebucht wurde und wegen der Pandemie nicht stattfinden konnte.“ Haben Reisende noch vor dem 31. Juli einen Gutschein angenommen, sei dieser in einen insolvenzgesicherten Gutschein umzuwandeln. Wird der Reiseveranstalter insolvent, und reicht die Insolvenzabsicherung nicht aus, springt der Staat ein. Eine Insolvenz-Versicherungspflicht gilt im Übrigen für alle Pauschalreisen. Kunden erhalten bei der Buchung einen Reisesicherungsschein.
Wie viele Gutscheine wurden im vergangenen Jahr ausgestellt?
Auch hier gibt es keine belastbaren Zahlen. Nachgefragt hat diese Redaktion bei den fünf größten Veranstaltern Deutschlands. Bei Tui ist es eigenen Angaben zufolge etwa die Hälfte der Kundinnen und Kunden, die sich für ein Guthaben entscheidet. Bei Alltours sieht es anders aus: „Gutscheine sind nicht in einem größeren Ausmaß in Anspruch genommen worden.“ Auch Aida macht keine Detailangaben, sagt aber: „Wir haben nicht bei jeder Unterbrechung der Kreuzfahrtsaison ein Reiseguthaben angeboten.“ FTI Touristik schreibt: „Die Akzeptanz von Gutscheinen bei unseren Gästen lag bei knapp einem Viertel aller Corona-bedingt stornierten Reisen.“ Und DER Touristik? Der Anbieter nennt keine Zahlen. Viele hätten ihren Urlaub jedoch auf das Jahr 2021 umgebucht.
Wie kann ich reagieren, wenn der Anbieter meiner Reise pleite ist?
Zuallererst sollte man versuchen, den Veranstalter zu kontaktieren, sagt Buttler. Denn diese sind im Falle einer Insolvenz für die Kommunikation zuständig. „Aber die machen dann oft dicht“, so Buttler. Dann kann es oft schneller gehen, wenn man sich bei seinem Reisebüro meldet, auch wenn dieses nur Vermittler war. Natürlich sollte abgeklärt werden: Findet meine Reise überhaupt noch statt? Wenn nicht, dann sollten sich Kundinnen und Kunden an den Versicherer des Anbieters wenden oder den Insolvenzverwalter kontaktieren.
Viele hoffen, 2021 Urlaub machen zu können. Gibt es Tipps, wie man sich vorab absichern kann?
Laut dem Verbraucherschützer sind Pauschalreisen die sicherste Buchung. Es gibt in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters von Pauschalreisen zur Insolvenzsicherung. Einen Sicherungsschein bekommen Kundinnen und Kunden bei der Buchung ausgestellt. Dem Gesetz nach hat der Veranstalter sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Preis erstattet wird, soweit der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird und Reiseleistungen ausfallen oder der Reisende während seines Urlaubs Leistungen aus eigener Tasche zahlen muss, weil der Veranstalter diesen Forderungen nicht nachgekommen ist. Wenn die Beförderung auch Teil des Pauschalreisevertrags ist, muss der Veranstalter im Falle eines Reiseabbruchs die Rückreise und sogar die Beherbergung bis zur Rückbeförderung sicherstellen.
Was ist denn überhaupt gesetzlich gesehen eine Pauschalreise?
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss eine Pauschalreise folgende Voraussetzungen erfüllen: Es muss sich um eine kombinierte Buchung handeln, die mindestens zwei Reiseleistungen enthält. Das können etwa Flug und Hotelzimmer oder Flug und Mietwagen sein. Alternativ kann aber auch eine Reiseleistung wie etwa ein Hotelzimmer zusammen mit einer touristischen Leistung gebucht werden – zum Beispiel einer Konzertkarte. Hier gilt aber: Der Preis der Attraktion muss mindestens 25 Prozent des Reisewertes betragen. Das wichtigste Merkmal einer Pauschalreise ist, dass ein Gesamtpreis bezahlt wird. Die einzelnen Dienstleistungen dürfen also nicht separat abgerechnet werden.