Karlsruhe. Autofahrer, die ein vom VW-Dieselskandal betroffenes Auto geleast haben, können wohl nicht auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe machte am Donnerstag sehr deutlich, dass Leasing nach ersten Erwägungen des Senats grundsätzlich anders zu bewerten sei als der Kauf eines Wagens mit der manipulierten Abgastechnik. Mit der Entscheidung für Leasing erwerbe man das Recht, das Auto über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu fahren – genau dieses Recht habe der Kläger auch uneingeschränkt ausüben können, so die Richter. Das Unternehmen – die Klage richtet sich direkt gegen Audi – könne deshalb vermutlich nicht verpflichtet werden, die Leasingraten zurückzuerstatten. Verkünden will der BGH sein Urteil am 16. September. Damit steht eine Grundsatzentscheidung bevor, wie ein BGH-Sprecher erläuterte.
Geklagt hatte ein Mann aus dem Ostalbkreis: Er hatte 2009 einen Audi mit dem Skandalmotor EA189 vier Jahre lang geleast. Danach kaufte er den Wagen. Er möchte neben den Raten auch den Kaufpreis abzüglich Wertverlust wiederhaben. Der BGH machte ihm auch da keine großen Hoffnungen. Ob Audi als Konzerntochter von VW vom Betrug überhaupt Kenntnis gehabt habe, sei in der Vorinstanz nicht ausreichend dargelegt worden.