Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden – das teilte am Sonntag das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. Die Entscheidung gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch.
„Unklarheiten beseitigt“
„Stattdessen müssen Antragssteller nur
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