Gesundheit - Wissenswertes rund um Berufskrankheiten / Offizielle Anerkennung oft schwierig

Wenn Arbeit krank macht

Von 
Sabine Meuter
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Lärm, schwere Lasten, Vibrationen: Es gibt viele mögliche Auslöser für Berufskrankheiten. © dpa

Berlin. Geld verdienen – mit einer Tätigkeit, die Spaß macht: Das ist der Idealfall. Doch das Arbeitsleben kann auch Schattenseiten haben – und sogar krank machen. Etwa, wenn eine Berufskrankheit vorliegt. Wer das vermutet, kann den Verdacht der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzeigen. Oft ist es jedoch ein langer Weg, bis ein Leiden – wenn überhaupt – als Berufskrankheit anerkannt wird.

Was versteht man unter einer Berufskrankheit?

Die Bundesregierung definiert sie als Erkrankungen, die in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt sind und die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden. Die Liste umfasst 80 Krankheiten, die nach Erkenntnissen der Wissenschaft „durch besondere Einwirkungen“ verursacht werden. Dazu gehören durch chemische Einwirkungen ausgelöste Leiden. „Oder Krankheiten, die durch Asbest hervorgerufen werden“, sagt der Gelsenkirchener Fachanwalt für Sozialrecht Jens-Oliver Siebold. Berufskrankheiten können auch durch physikalische Einwirkungen wie Druck oder Vibrationen, Lärm oder das Tragen schwerer Lasten entstehen. Bei Gesundheitsberufen wird Covid-19 inzwischen häufig als Berufskrankheit anerkannt. Wichtig: „Den Einwirkungen, die den Verdacht einer Berufskrankheit rechtfertigen, müssen Betroffene durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein“, erläutert Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Wie häufig kommt eine berufs-bedingte Erkrankung vor?

Immer mehr Arbeitnehmer hegen den Verdacht, eine Berufskrankheit zu haben. In den vergangenen zehn Jahren stieg nach DGUV-Angaben die Zahl der angezeigten Fälle. 2019 waren das deutschlandweit rund 80 000 Fälle, bestätigt wurden aber nur 35 000 Fälle. Im Jahr 2009 gab es lediglich 67 000 Verdachtsanzeigen. Ein Grund für den Anstieg: In den vergangenen Jahren wurden neue Krankheitsbilder in die Liste genommen, etwa multiple aktinische Keratosen (heller Hautkrebs).

Gibt es Jobs, in denen solche Krankheiten häufiger sind?

„Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen Hauterkrankungen und Lärmschwerhörigkeit“, sagt Biesel. Erkrankungen, die Beschäftigte in sehr unterschiedlichen Berufen betreffen können. Zum Beispiel diejenigen, die häufig in einem eher feuchten Milieu arbeiten – wie Reinigungskräfte, Frisöre oder Pflegefachkräfte. Sie haben ein Risiko, an Hautekzemen zu erkranken. Lärmintensive Tätigkeiten gibt es etwa in der Metallverarbeitung, bei Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen oder auch in der Flaschenabfüllerei.

Wie sollte man bei einem Verdacht vorgehen?

Der Verdacht, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, ist den Unfallversicherungsträgern zu melden. „Dazu sind Ärzte sowie Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet“, erklärt Biesel. Auch die Krankenkassen können Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben – und die Betroffenen selbst. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermitteln dann den Sachverhalt. Dazu gehört, die Krankengeschichte und Arbeitsvorgeschichte zusammenzutragen, den Arbeitsplatz zu besichtigen und Belastungen zu messen. Dabei kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu kontaktieren und mit ihm die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die Beweisführung liegt nämlich bei den Beschäftigten – sie müssen stichhaltige Beweise für ihren Verdacht vorlegen. Zielführend sei deshalb auch, Kontakt mit Kollegen aus der Vergangenheit zu suchen, die bezeugen könnten, dass bestimmte Einwirkungen gesundheitsschädigend gewesen sind.

Warum ist eine Anerkennung der Berufskrankheit wichtig?

Liegt eine Berufskrankheit vor, geht es dem Unfallversicherungsträger in erster Linie darum, dem Betroffenen zu helfen und die Folgen seiner Erkrankung zu mildern. Dafür kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Leistungen wie medizinische Versorgung und Rehabilitation bis hin zu beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen auf. Ist die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen dauerhaft um 20 Prozent gemindert, zahlt die Unfallversicherung auch eine Rente.

Wie beeinflusst die Erkrankung das weitere Arbeitsleben?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt von der jeweiligen Berufskrankheit und ihrer Schwere ab. Bei einer Lärmschwerhörigkeit ist es häufig so, dass die Betroffenen weiterarbeiten können. Sie bekommen dann etwa ein Hörgerät und werden darüber aufgeklärt, wie sie sich am Arbeitsplatz besser schützen können. Ist die Beeinträchtigung allerdings so stark, dass sie den Beruf aufgeben müssen, dann übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für eine Umschulung. tmn

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