Das Landgericht Oldenburg hat die Rechte von Autofahrern gegenüber Versicherungen gestärkt: Denn wer seinen Autoschlüssel in den Briefkasten einer Werkstatt einwirft und das Fahrzeug dort abstellt, erhält von der Kaskoversicherung bei Diebstahl den Schaden ersetzt. Ausnahme: Wenn erkennbar war, dass der Autoschlüssel nicht sicher vor dem Zugriff Dritter ist, handelt der Autobesitzer grob
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