Nur nüchtern auf E-Scooter mit oder ohne Karneval

Von 
Jutta Bernhard
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mid Groß-Gerau - Viel zu oft werden die beliebten E-Scooter alkoholisiert genutzt. © Deutsche Verkehrs-Wacht e. V.

Es ist wieder soweit: die Karnevals-Saison startet am 16. Februar 2023 mit der Weiberfastnacht. Fünf Tage lang feiern Jecken und Narren ausgelassen. Nach der Party sollte man darum nicht selbst, sondern mit Taxi, Bus oder Bahn heimfahren. Viel zu oft werden jedoch stattdessen die beliebten E-Scooter alkoholisiert genutzt. Dies gefährdet nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch den Führerschein, denn auf den Rollern gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie im Auto.

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) begrüßt daher, dass ihre E-Scooter-Fördermitglieder intensiv zur Alkoholprävention aufklären. In den Karnevalshochburgen werden darüber hinaus Reaktionstests vor dem Fahrtantritt verbindlich gemacht, sowie alternative Mobilitätsangebote vermittelt oder sogar temporäre Sperrzonen eingerichtet.

Alkoholfahrten gehören besonders am Wochenende zu den häufigsten Fehlverhalten auf E-Scootern. Viele glauben, dass sie betrunken noch auf einen Elektrotretroller steigen dürfen. Dabei sind die Grenzwerte auf E-Scootern genauso hoch wie zum Beispiel bei Pkw. Das heißt, schon ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot, eine Geldstrafe von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und es kann je nach Verstoß neben Geldstrafen und Punkten auch die Fahrerlaubnis entzogen und eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung angeordnet werden. Wer seinen Führerschein gerade neu gemacht hat ("Probezeit") oder unter 21 Jahre alt ist, muss sogar ganz auf Alkohol verzichten.

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