Nach der Richtgeschwindigkeit sollte man sich in etwa richten, sonst kann's unangenehm werden. Diese Erfahrung machte ein Autofahrer in der Nähe von Düsseldorf. Dort war er in einen Auffahrunfall verwickelt. Seiner Meinung nach völlig unschuldig - doch das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach ihm eine Teilschuld zu.
Der Knackpunkt: Der Autofahrer war mit rund 200 km/h auf der linken
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