München. Viel Schnee auf den Straßen kann Autofahrern zu schaffen machen – und im Zweifel auch ins Geld gehen. Denn wer sich nicht an einige Regeln hält, muss laut ADAC mit Bußgeldern rechnen. Die Scheiben und Außenspiegel am Auto zum Beispiel müssen bei eisiger Witterung freigekratzt werden – nicht erlaubt ist, dabei den Motor laufenzulassen, erläutert der Automobilclub. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Außerdem müssen Fahrzeuge komplett vom Schnee befreit werden, auch hier drohen sonst Bußgelder. Fünf Euro kostet ein vom Schnee bedecktes Kennzeichen, bei einer nicht vollständig freigekratzten Frontscheibe sind es zehn, bei einem verschneiten Fahrzeugdach sogar bis zu 80 Euro.
Sind Verkehrsschilder zugeschneit, aber anhand ihrer Form noch erkennbar, so bleiben sie gültig. Runde Zeichen können mehrere Bedeutungen haben – sind sie zugeschneit oder stark verdreckt, kann nicht erwartet werden, dass Verkehrsteilnehmer sie befolgen. Wird das Auto während des Einkaufs zugeschneit und sind somit korrekt hinter der Frontscheibe platzierte Parkausweise oder Parkscheiben nicht mehr sichtbar, gibt es laut ADAC kein Knöllchen. tmn