Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss zwei Klagen zur Löschpflicht von Google und damit zum sogenannten Recht auf Vergessen entscheiden. Im Mittelpunkt stand bei der Verhandlung am Dienstag Artikel 17 der EU-weit geltenden Datenschutz-Grundverordnung: Demnach haben Betroffene grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihre Daten gelöscht werden – allerdings nicht in jedem Fall, wie das
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