Strafrecht: Polizei und Kinderhilfe für gesetzliche Neuregelung

Proteste wegen Sexualtäter

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Heinsberg. Im Streit um einen aus der Haft entlassenen Sexualverbrecher in Heinsberg, Nordrhein-Westfalen, sind Forderungen nach einer Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung laut geworden. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte: "Polizei und Bevölkerung müssen unzureichende gesetzliche Regelungen ausbaden." Auch die Deutsche Kinderhilfe forderte, Regelungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu reformieren.

Gutachter hatten den Sexualverbrecher, der mehrere Mädchen vergewaltigt hat, als weiterhin gefährlich eingestuft. Dennoch hatte ein Gericht in München die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. Als der Mann aus der Haft entlassen wurde und in den Kreis Heinsberg bei Aachen zog, warnte der dortige Landrat die Bevölkerung. Nach Angaben der Polizei haben in den vergangenen Tagen jeweils rund 130 Menschen vor dem Haus des Mannes gegen dessen Anwesenheit im Ort demonstriert. Der Mann wird rund um die Uhr von der Polizei bewacht.

Wendt forderte, auch für die Warnung der Bevölkerung vor Schwerverbrechern müsse eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. dpa

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