Prozess - Veranstaltung zum Werk der Rockmusikerin muss auf Werbung mit Doppelgängerin verzichten

Gericht verbietet Tina-Turner-Plakat

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dpa
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Die Doppelgängerin von Tina Turner und das verbotene Plakat. © dpa

Köln. Glücklich die Frau, der mit 80 Jahren noch bestätigt wird, dass man sie glatt mit einer 30-Jährigen verwechseln könnte. Eben das wurde am Mittwoch der Sängerin Tina Turner zuteil, die am 26. November ihren 80. Geburtstag gefeiert hat. Ein Plakat, auf dem sie von einer etwa 30 Jahre alten Doppelgängerin dargestellt wird, darf künftig nicht mehr verwendet werden – so entschied das Landgericht Köln. Die Begründung: Verwechslungsgefahr. Man könnte meinen, dass Tina Turner selbst an dem Musical mitgewirkt hat oder höchstpersönlich auftritt. Beides ist nicht der Fall. Es handelt sich lediglich um eine sogenannte „Tribute Show“, in der Tina Turner von Coco Fletcher verkörpert wird. Die will ihr Alter zwar nicht verraten, sie dürfte aber ein halbes Jahrhundert jünger sein als das Original.

Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau hatte vor Gericht argumentiert, die „Tina Turner Story“ sei schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden, und noch nie habe sich ein Zuschauer darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner gesehen habe. Das hat das Gericht aber nicht überzeugt.

Es kämen drei Dinge zusammen, erläutert Gerichtssprecherin Michaela Brunssen. Erstens lebt die Künstlerin noch. Zweitens steht ihr Name auf dem Plakat. Und drittens ist ein Foto zu sehen, das zwar nicht sie zeigt, aber eben ein Double. Das sei zu viel. „Die beklagte Firma hat nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen.“