Leipzig. Im brisanten Streitfall zwischen der Stadt Bremen und der DFL über Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen wird am Freitag das Urteil verkündet. Nach der Sechs-Stunden-Verhandlung am Dienstag ließ sich DFL-Präsident Reinhard Rauball zu keiner Prognose verleiten. „Wir waren zufrieden, dass wir alle Punkte ausdiskutieren konnten. Aber dass wir uns jetzt zu möglichen Ergebnisse oder Spekulationen äußern, machen wir natürlich nicht“, sagte Rauball im Großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Nicht einmal den kleinsten Einblick in seine Stimmungswelt bot der 72 Jahre alte Chef der Deutschen Fußball Liga. Warten muss er wie alle anderen auch.
Erst am Freitag um 11 Uhr wird das Urteil durch den Vorsitzenden Richter Wolfgang Bier verkündet. „Wir sehen der Entscheidung am Freitag entgegen“, sagte Rauball, kurz nachdem sich Gegenspieler Ulrich Mäurer schon etwas mehr entlocken hatte lassen. „Verhalten optimistisch“, sei er, sagte Bremens Innensenator.
Folgen bis in die dritte Liga
Seine Einschätzung: „Es mag Korrekturen im Einzelfall geben, aber unsere grundlegende Linie ist durchaus verstanden worden. Insofern rechne ich da nicht mit großen Überraschungen.“
Sollten die Bremer wie schon in zweiter Instanz gewinnen, bliebe der DFL nur noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vor allem aber wäre es eine Grundsatzentscheidung mit Folgen bis in die dritte und vierte Liga. Ernsthafte Bedenken habe er um die Zukunft mancher Vereine, wenn solche Kosten auf die Clubs zukommen würden, hatte Rauball vor dem Verhandlungsbeginn erklärt.
Einen Blick für den prachtvollen Saal mit goldenen Verzierungen und riesigen Gemälden hatten Rauball und die anderen Beteiligten nicht. Die DFL blieb bei ihrer klaren Linie, dass das Monopol beim Staat bleiben müsse und erklärte: Die Bundesligavereine würden schließlich Steuern und Abgaben im Milliardenbereich zahlen.
Die Hansestadt Bremen wies immer wieder auf die Gewinne hin, die beim Profi-Fußball erzielt werden, kam dem Club aber einen Schritt entgegen und reduzierte den ersten Gebührenbescheid um 13 882,05 Euro – Kosten für sogenannte Ingewahrsamnahmen bei dem Spiel vor fast vier Jahren zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV.
In der Verhandlung ging es um die Rechtmäßigkeit des Bremer Gebührengesetzes, um die Vorhersehbarkeit der Kosten, aber auch um die klaren Berechnungen der jeweiligen zusätzlichen Arbeitsleistungen der Polizei. Eine weitere Frage: Wo hört das räumliche Umfeld auf? „Das war heute Abgaben und Beitragsrecht am Hochreck“, kommentierte Rauball das Niveau der Verhandlung zu dem komplexen Themenfeld.
„Staat ist zuständig“
Unterm Strich steht für ihn aber fest: „Der Fußball ist nicht der Veranlasser von Gewalt, und der Staat ist zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.“
Bei dem Spiel damals waren 969 Polizeibeamte im Einsatz. Bremen konnte 500 stellen, der Rest musste herangeholt werden. Kommen Beamte beispielsweise aus Bayern oder Baden-Württemberg, steigen die Kosten deutlich. „Kann der Verein ohne zusätzliche Polizei die Sicherheit nicht gewährleisten, hätten wir nur die Alternative, dieses Spiel abzusagen“, betonte Mäurer. Ein DFL-Anwalt hielt dagegen: „Zöge sich die Polizei zurück, wäre nicht der Verein der Leidtragende, sondern die Bürger in der Stadt, beispielsweise durch Verwüstungen.“
Mäurer kritisierte generell, dass die DFL eine Beteiligung an den Kosten grundsätzlich ablehne. Sein Ziel sei eine bundesweite Regelung, damit die Länder zum Beispiel über einen Fonds einen fairen Ausgleich erhalten könnten.