Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Um-weltschutz sind drei Ziele, die mit der Hauptuntersuchung (HU) verfolgt werden. Diese steht in regelmäßigen Abständen alle zwei Jahre an – bei Neuwagen nach drei Jahren. Bei der HU handelt es sich um eine zerlegungsfreie Sichtprüfung. In ihrem Rahmen werden auch eine Funktions- und Wirkprüfung der für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Kraftfahrzeug durchgeführt. Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger.
Im Rahmen der HU wird auch die AU (Abgasuntersuchung) durchgeführt. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge nicht über der definierten Überwachungsgrenzen liegen. imp