Rauchmelder sind in Neubauten mittlerweile Pflicht, in vielen Bundesländern auch in Altbauten. Sie schlagen Alarm und leiten das Signal nicht erst an eine Hausanlage weiter. Wichtig ist, dass sie sich an der richtigen Stelle im Raum befinden. Doch wie hänge ich die kleinen Geräte am besten auf?
Rauchmelder gibt es am besten an mehreren Stellen im Haus. "Unerlässlich sind sie im Schlafzimmer", betont Carsten Wege vom Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe. "Denn im Schlaf können Menschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Sie würden im Brandfall einfach weiterschlafen." Weitere Geräte muss es in Fluren geben, die als Rettungswege dienen. Auch in Aufenthaltsräumen sind sie sinnvoll. "In den meisten Bundesländern außer Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder im Wohnzimmer zwar nicht vorgeschrieben", erklärt Claudia Groetschel von der Initiative "Rauchmelder retten Leben". Sie rät, freiwillig welche anzubringen. Auch im Keller und unter dem Dach sind die kleinen Geräte hilfreich.
Räume, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht wie Küche und Bad, sind für gewöhnliche Rauchmelder ungeeignet, weil sie dort leicht Fehlalarme auslösen. Hier empfehlen sich sogenannte Wärme- oder Hitzemelder.
In Zimmern mit einem gewöhnlichen Grundriss kommen die Geräte an die Decke in der Raummitte, erklärt Groetschel. Sie müssen mindestens 50 Zentimeter von Hindernissen wie Raumteilern entfernt sein. Ungünstig wäre es, sie in der Nähe von Bereichen mit starker Zugluft anzubringen. Das verfälscht die Messergebnisse.
"In den meisten Zimmern genügt ein Rauchmelder", sagt Herbert Lintz von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Sind die Räume allerdings größer als 60 Quadratmeter, ist für jede weitere 60 Quadratmeter ein zusätzlicher Rauchmelder in der jeweiligen Flächenmitte erforderlich. Bei sehr langen Fluren kommen am besten mehrere Geräte zum Einsatz.
Der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern darf höchstens 15 Meter betragen, der Abstand zur jeweiligen Stirnseite des Flures höchstens 7,50 Meter. In Räumen mit Dachschrägen sollte der Rauchmelder 50 Zentimeter Abstand von der Deckenspitze haben, erklärt Lintz. dpa-avis