Alle zwei Jahre müssen Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung (HU). Dabei handelt es sich um eine zerlegungsfreie Sichtprüfung. Diese beinhaltet eine Funktions- und Wirkprüfung der für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Kraftfahrzeug. Wenn hierbei nichts beanstandet wurde, erhält man eine neue Prüfplakette ausgestellt, die auf dem hinteren Kennzeichen angebracht wird. Sollte etwas beanstandet werden, muss binnen vier Wochen eine Nachprüfung erfolgen. Durchgeführt wird die HU – die auch die Abgasuntersuchung beinhaltet – von amtlich anerkannten Prüforganisationen. lg
Alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung
Prüfstellen: Nur mit gültiger Plakette im Straßenverkehr zugelassen