Verheiratete Arbeitnehmer können ihren Nettolohn mit der Wahl der Lohnsteuerklassen beeinflussen. Seit dem Jahreswechsel 2020 können sie die Steuerklassen mehrmals pro Jahr wechseln. Bislang war dies grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Der Vorteil der Änderung: „So lassen sich die Steuerklassen schneller den geänderten Lebensbedingungen anpassen“, erklärt Isabel Klocke vom Bund
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