Zwangsläufig

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Der Teilrückzug des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss von seinen politischen Ämtern war gar nicht zu vermeiden. Zwar gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Bisher ist noch nicht einmal eine Anklageerhebung absehbar und erst recht noch keine rechtskräftige Verurteilung. Mit einem Generalsekretär, gegen den der Staatsanwalt wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt, könnte die Partei aber unmöglich Wahlkampf machen. Tauss ist zur Belastung für seine Partei geworden, und die hat nicht gezögert, ihm die zwangsläufigen Konsequenzen zu vermitteln.

Für den Menschen Tauss sind die politischen Zwänge bitter. Der Rückzug wird in der Öffentlichkeit als Schuldeingeständnis gewertet werden. Kommt es zur Anklage, stellt sich im nächsten Schritt die Frage, ob er sein Mandat im Bundestag niederlegen muss. Einen juristischen Zwang dafür gibt es nicht. Die Anklage wäre aber ein solcher Klotz am Bein, der ihn im Bundestagswahlkampf völlig lähmen würde. Vor diesem Hintergrund hoffen die Genossen, dass die Staatsanwaltschaft schnell über den weiteren Fortgang entscheidet. Sie wollen lieber ein Ende mit Schrecken.

Schon jetzt reißt Tauss in der Spitze der Südwest-SDP eine Lücke, die nur schwer zu schließen ist. Zwar war der wortgewaltige Generalsekretär für viele Landtagsabgeordnete ein rotes Tuch. Aber er war auch zuständig für die Organisation der Wahlkämpfe. Es drängt sich niemand auf, der diese Aufgabe nahtlos übernehmen könnte und eine personelle Perspektive als Vorkämpfer bis zur Landtagswahl 2011 bieten würde. Gegen einen Bundestagsabgeordneten spricht der Mangel an Präsenz im Land. Und im Landtag sitzt kein Bewerber, der gerne als General laute Schlachten führt.