Justiz - Gericht sieht Verstoß gegen Chancengleichheit

Vorerst keine Beobachtung der AfD

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dpa
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Vorerst bleibt für die AfD alles beim Alten. © dpa

Berlin/Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, der dem Bundesamt und der Partei zugestellt wurde. Das Gericht verbietet dem Verfassungsschutz darin außerdem, die Einordnung, Beobachtung, Behandlung oder Prüfung der Partei als „Verdachtsfall“ vor Abschluss des von der AfD dagegen angestrengten Eilverfahrens öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben.

Antrag schon im Januar

Die AfD hatte sich bereits vorsorglich an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Den entsprechenden Antrag stellte sie im Januar. Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche dann in einer Videokonferenz intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert. Öffentlich hatte er jedoch nichts dazu bekanntgegeben. Am Freitag teilte das Amt auf Nachfrage mit: „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.“

Zur Begründung seines Beschlusses erklärte das Gericht, es werde „in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. „Alles“ spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte „Stillhaltezusagen“ gehalten, beziehungsweise nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“ habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen drängen. dpa