Die Bundesregierung hat sich auf einen Ersatz für den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz geeinigt. Stattdessen soll in Artikel 3 der Verfassung ein Verbot von Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ stehen. Das bestätigten Sprecher des Justiz- und des Innenministeriums am Freitag. In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
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