Berlin. Dubiose Therapien zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig komplett untersagt, bei Volljährigen unter bestimmten Umständen. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen zugestimmt. In Kraft treten soll es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Weil es dafür keine festen Fristen gibt, könnten bis dahin noch einige Wochen vergehen.
Die Regelung sieht vor, dass bis zu einem Alter von 18 Jahren Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten sein sollen. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen „Umpolungs“-Maßnahme bewegt wurden.
Bei Missachtung des Verbots droht bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für „Konversionstherapien“ untersagt.