Corona-Pandemie

Offiziell: Dreistufiges Warnmodell in Baden-Württemberg beschlossen

Von 
Kai Plösser
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Vor einer Bar steht ein Hinweisschild, welches auf den Einlass nach der 2G-Regel hinweist. © Axel Heimken

Stuttgart. Die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg tritt am Donnerstag, 16. September, in Kraft. Das verkündete das Land am Mittwoch. Demnach gilt im Südwesten ein neues dreistufiges Warnmodell, mit dem das Bundesland eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst und Winter vermeiden will. „Die Maßnahmen der neuen Corona-Verordnung sollen ein schnelles Ansteigen von Corona-Fällen vermeiden. Es muss vermieden werden, dass Patientinnen und Patienten in den Kliniken auf eine Behandlung warten müssen“, hieß es in einer Mitteilung des Landes.  Die neue Verordnung greife dabei die Verabredungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf. Sie stützt sich nicht mehr auf die Sieben-Tages-Inzidenz an Neuinfektionen, sondern auf die Belastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten.

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Die neuen Maßnahmen gelten einheitlich für Baden-Württemberg. Sollte sich eine Überlastung des Gesundheitssystems abzeichnen, gelten im Land strengere Regeln für ungeimpfte Menschen. 

Fragen & Antworten zu den neuen Regeln

  • Was genau ändert sich ab Donnerstag? Die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz spielt in der neuen Verordnung keine Rolle mehr, zumindest als Gradmesser für Einschränkungen. Stattdessen dreht sich nun alles um die Auslastung der Krankenhäuser. Zwei Werte stehen im Mittelpunkt: Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus müssen. Und die absolute Auslastung der Intensivbetten mit Covid-Patienten im Land, der sogenannte AIB-Wert.
  • Wie voll dürfen die Krankenhäuser künftig sein? Im Land herrschen künftig drei Eskalationsstufen. Derzeit gilt noch die Basisstufe. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt derzeit bei 2,25 (Stand: Dienstag). Wird aber der Wert 8 überschritten oder müssen mehr als 250 Covid-Patienten auf Intensivstationen versorgt werden, tritt die sogenannte Warnstufe in Kraft. Steigt die Hospitalisierungsinzidenz über 12 oder die Zahl der Covid-Patienten auf Intensivstationen auf 390, gilt die Alarmstufe. Mit jeder Stufe wird es ungemütlicher für Ungeimpfte - bis hin zum weitgehenden Ausschluss vom öffentlichen Leben.
  • Mit welchen Einschränkungen müssen Ungeimpfte konkret rechnen? Derzeit gilt noch das 3G-Modell für viele Lebensbereiche im Land: Wer am öffentlichen Leben teilhaben will, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Dafür reicht die Vorlage eines negativen Antigen-Tests. In der Warnstufe müssen Ungeimpfte dann einen PCR-Test für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen vorlegen - der ist teurer und aufwendiger. Und mit der Alarmstufe tritt das 2G-Prinzip in Kraft. Kinos, Restaurants, Galerien, Museen, Messen, Volksfeste, Vereinsfeiern und viele andere Bereiche bleiben dann für Ungeimpfte tabu. Darüber hinaus treten schärfere Kontaktregeln für Ungeimpfte in Kraft: In der Warnstufe darf sich ein Haushalt nur noch mit fünf, in der Alarmstufe mit einer weiteren Person treffen. Dabei geht es laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) aber nicht um eine "Strafaktion", sondern um den Schutz der Gesellschaft.
  • Ich kann mich wegen einer Vorerkrankung nicht impfen lassen. Was nun? Die neue Verordnung sieht Ausnahmen vor - so sind Menschen von den Einschränkungen ausgenommen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Schwangere und Stillende, für die es erst seit wenigen Tagen eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt, sind von der PCR-Pflicht und der 2G-Beschränkung ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelten die Einschränkungen grundsätzlich ebenfalls nicht.
  • Das heißt, auch in der Alarmstufe dürfen ungeimpfte Jugendliche in den Clubs tanzen? Nein, hier gilt die Ausnahme von der Ausnahme. Derzeit müssen Ungeimpfte in Clubs einen PCR-Test vorlegen. In der Warn- und Alarmstufe herrscht für sie Tanzverbot: Dann gilt für Clubs und Diskotheken die 2G-Regel - jeder Gast muss geimpft oder genesen sein. Die Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler gelten nicht. Bibliotheken und Archive dürfen hingegen auch in der Alarmstufe noch von Ungeimpften besucht werden mit negativem PCR-Test. Für Hotels gilt weiter die 3G-Regel, in der Alarmstufe wird ein PCR-Test für Ungeimpfte erforderlich.
  • Was ist mit dem Einzelhandel? Dürfen Ungeimpfte noch einkaufen? Ja. Auch in der Warnstufe ändert sich im Handel nichts. In der Alarmstufe gilt allerdings die 3G-Regel im Handel - also müssen Ungeimpfte einen Antigentest vorweisen. Ausgenommen von den Einschränkungen sind Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.
  • Ist zumindest für Geimpfte wieder alles wie früher? Nicht ganz. Hygiene-, Masken- und Abstandsregeln gelten weiterhin. Veranstaltungen haben allgemein eine absolute Obergrenze von 25 000 Besuchern.
  • Wann treten die neuen Einschränkungen frühestens in Kraft? Das könnte bereits in ein paar Tagen der Fall sein. Allerdings gelten Wartefristen bis zur Ausrufung der Stufen. Für die nächsthöhere Stufe muss der Schwellenwert der Hospitalisierungsinzidenz an fünf oder die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht sein. Das Gesundheitsministerium rechnet dem Vernehmen nach damit, dass Ende September die Warnstufe ausgerufen wird.
  • Was ändert sich in den Betrieben? Beschäftigte und Selbstständige, die direkten Kontakt zu Kunden, Besuchern, Lieferanten und Dienstleistern haben, müssen sich in der Warn- und Alarmstufe künftig zweimal die Woche testen lassen. Das Land zahlt Ungeimpften ab sofort im Quarantänefall keine Verdienstausfälle mehr - was die Gewerkschaften Verdi und DGB kritisieren. (mit dpa)

Redaktion

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