Das war kein guter Tag im politischen Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch das neue Wahlrecht in Thüringen gekippt, wonach auf den Kandidatenlisten der Parteien abwechselnd Frauen und Männer aufgestellt werden sollten.
Auch auf Bundesebene wird schon länger über eine vergleichbare Paritätsregelung diskutiert. Insofern reicht
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