Bundesrat - Weniger Steuern für Restaurants und Cafés beschlossen / Zuschüsse beim Kurzarbeitergeld steuerfrei

Eltern bekommen länger Geld für Kinderbetreuung

Von 
. dpa
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Mit Abstand hat der Bundesrat am Freitag viele Beschlüsse gefasst. © dpa

Berlin. Das nächste Hilfspaket in der Corona-Krise ist beschlossen – diesmal profitieren berufstätige Eltern, Gastwirte und Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Der Bundesrat billigte am Freitag mehrere Steuererleichterungen und längeren Lohnersatz für Mütter und Väter, die wegen der Kinderbetreuung gerade nicht arbeiten können. Die Details:

Ausgleich für Verdienstausfall: Viele Kinder dürfen weiter nicht jeden Tag in die Kita oder die Schule. Wenn Eltern wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können, gleicht der Staat einen Teil ihres Verdienstausfalls aus. Dieser Lohnersatz kann jetzt deutlich länger fließen als zunächst geplant: statt bisher sechs künftig bis zu 20 Wochen. Jedes Elternteil bekommt Anspruch auf zehn Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen. Der Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 2016 Euro im Monat. Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf sind und dass es sonst „keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ gibt. Lohnersatz gibt es auch für die Betreuung von Menschen, die wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deren Einrichtungen oder Werkstätten wegen der Pandemie geschlossen sind.

Weniger Steuern für Restaurants und Cafés: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche haben. Zunächst beschlossen Bundestag und Bundesrat, diese Steuer ab Juli für ein Jahr von 19 auf 7 Prozent zu reduzieren. Durch die Einigung des Koalitionsausschusses auf eine weitgehendere Steuersenkung dürfte das aber schon bald überholt sein. Geplant sind dann folgende Steuersätze: Vom 1. Juli bis 31. Dezember fallen auf Speisen 5 Prozent und auf Getränke 16 Prozent an. Von Januar bis Juni 2021 sind es dann 7 und 19 Prozent.

Steuerfreie Zuschüsse: Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben in diesem Jahr größtenteils steuerfrei. Das bedeutet bares Geld für Millionen Bürger, die wegen der Pandemie gerade in Kurzarbeit sind. Viele Firmen haben angekündigt, das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten aufzustocken.

Selbstständige Künstler: Die Länder setzen sich dafür ein, dass selbstständige Künstler stärker unterstützt werden – das ist allerdings bisher nur ein Vorschlag an die Bundesregierung. Der Bundesrat plädierte am Freitag für einen pauschalen monatlichen Zuschuss, mit dem Einnahmeverluste abgefedert werden sollen. Auch für Kinos sollte es direkte Zuschüsse geben. Die Regierung kann nun darüber entscheiden.

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