Das hat Schwarz-Rot beschlossen

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dpa
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Das erste Treffen von den Spitzen der Union und der SPD nach der Sommerpause hatte es in sich – und das nicht nur wegen des Themas Corona und der Dauer von mehr als acht Stunden. Eine Übersicht über die Beschlüsse:

Wahlrechtsreform: Bei der Reform zur Verkleinerung des Bundestags wurde nach jahrelangem Streit ein Kompromiss erzielt. Für die Bundestagswahl 2021 soll die Zahl der Wahlkreise noch unangetastet bleiben, bis zum Jahr 2025 soll die Zahl von derzeit 299 auf 280 verringert werden. Schon 2021 sollen aber nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Details soll eine Reformkommission klären.

Kurzarbeitergeld: Es wird in der jetzigen Form verlängert. Bis Ende 2021 soll das Hilfsmittel gegen Massenentlassungen ausgezahlt werden können. Das bedeutet: Arbeitnehmer in Kurzarbeit bekommen 60 Prozent des ausfallenden Nettolohns (Eltern: 67 Prozent). Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mehr als die Hälfte verringert wurde, erhalten vom vierten Kurzarbeits-Monat an (gerechnet ab März 2020) 70 Prozent (77 Prozent), ab dem siebten Monat 80 Prozent (87 Prozent). Diese Corona-Aufstockung gibt es für alle Beschäftigten, die bis März 2021 in Kurzarbeit gehen.

Insolvenzrecht: Die bestehenden Lockerungen werden verlängert, um eine Pleitewelle weiter zu verhindern. Das heißt, bis Ende dieses Jahres wird die Regelung fortgeschrieben, dass die Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung weiter verlängert bleibt.

Eltern: Gesetzlich Versicherten stehen für 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.

Pflege: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von Corona-bedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt.

Überbrückungshilfen: Diese Hilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden bis Ende dieses Jahres verlängert. Das Programm war bisher bis Ende August befristet. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant.

Digitalisierung: Aus den EU-Corona-Hilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht. Zum anderen soll der Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorangetrieben werden, die etwa einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte ermöglichen soll.

Klima: Es soll ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden.

Kinder: Eine Arbeitsgruppe soll die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vorbereiten. Dies hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. dpa