Mannheim/Berlin. Wer Fragen zum Thema Impfen hat, kann sich an diesem Samstag direkt an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wenden. Er lädt erneut zu einem „Town Hall Meeting“ ein, in dem er auch auf E-Mails von Bürgern und Bürgerinnen beantwortet. Vorab schon ein paar Fragen und Antworten zum Thema:
Fragen an den Minister
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lädt am Samstag, 20. Februar, ab 14 Uhr erneut zu einem „Town Hall Meeting“ ein. Das Thema diesmal: Impfen.
Das Livestream-Gespräch kann auf www.zusammengegencorona.de/live mitverfolgt und per E-Mail Fragen an den Minister gestellt werden. sba
Wie viele Impfgruppen gibt es?
Das kommt darauf an, wen man fragt. Die Ständige Impfkommission (Stiko) beim Robert Koch-Institut spricht von sechs Impf- beziehungsweise Prioritätsgruppen. In der Nationalen Impfverordnung hingegen ist von drei Impfgruppen die Rede: Höchste Priorität, Hohe Priorität, Erhöhte Priorität. Laut dem Zentralinstitut Zi, einem Forschungsinstitut der Kassenärzte, entsprechen diese drei Prioritätsgruppen den Stiko-Prioritätsgruppen wie folgt: 1 = 1, 2 = 2+3, 3 = 4+5. Die Prioritätsgruppe 6 der Stiko, unter die die restliche Bevölkerung fällt, wird in der Impfverordnung nicht aufgegriffen.
Welche Rolle spielen die Bundesländer?
Sie entscheiden über die jeweilige Impfstrategie. So können die Bundesländer den Impfstoff, über den sie jeweils aktuell verfügen, sofort verimpfen oder sie legen Dosen für die Zweitimpfung zurück (um so nicht in die Bredouille zu geraten, wenn zum zweiten Impftermin doch nicht genug Impfstoff da sein sollte).
Wann die zweite Impfung erfolgt, wird ebenfalls vor Ort entschieden. Es gibt allerdings einen zeitlichen Rahmen. Die Zweitimpfung mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer und Moderna sollte „regelhaft“ nach drei bis vier Wochen, spätestens sechs Wochen erfolgen, bei Astrazeneca sollten zwischen Erst- und Zweitimpfung neun bis zwölf Wochen liegen.
Bei der Priorisierung sind Einzelfallentscheidungen möglich; etwa für Personen mit Krankheitsbildern, die in der Impfempfehlung der Stiko nicht explizit erwähnt werden. Wenn für diese Personen ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann, können diese prioritär geimpft werden.
Polizei- und Ordnungskräfte sind mit „hoher Priorität“ (Gruppe 2) impfberechtigt. Ob auch Lehrkräfte und Erzieher in der Impfreihenfolge vorgezogen werden, ist noch nicht geklärt (aktuell „erhöhte Priorität“, Gruppe 3).
Laut Impfverordnung ist es zudem ausdrücklich erlaubt, übrig gebliebenen Impfstoff zu verimpfen und dabei von der Priorisierungsreihenfolge gegebenenfalls abzuweichen.
Können auch niedergelassene Ärzte impfen?
Niedergelassene Ärzte impfen auch jetzt schon, allerdings fungieren diese dann wie Impfzentren im Auftrag des Landes. Die Kassenärzte und das Zentralinstitut Zi plädieren dafür, die Terminvereinbarung in Zukunft nicht mehr über die Länder laufen zu lassen, um Engpässe zu vermeiden. Schon in wenigen Wochen könnte mehr Impfstoff zur Verfügung stehen, als die Impfzentren allein verimpfen können.
Damit niedergelassene Ärzte selbst impfen können, müsste allerdings die Impfverordnung geändert und die Vergütung, Dokumentation und Beschaffung beziehungsweise Belieferung der Praxen geregelt werden. Empfehlenswert wäre, so fordern die Kassenärzte weiter, auch die Priorisierung aufzugeben, um alle ohnehin in Behandlung befindlichen Patienten und alle Willigen möglichst schnell impfen zu können. Als eines der ersten Bundesländer startet Rheinland-Pfalz am 1. März mit der Impfung von über 80-Jährigen durch Hausärzte.