Polen muss sich wegen der Verschärfung seines Abtreibungsrechts den Fragen des Europäischen Gerichtshofs stellen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde Polen bereits am Montag über zwölf Beschwerden in Straßburg in Kenntnis gesetzt. Im Oktober hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere
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