Stuttgart. In der Corona-Bekämpfung ist Grünen-Regierungschef Winfried Kretschmann eigentlich Verfechter von harten Kontaktbeschränkungen. Gemessen daran sind die Vorgaben für Trauerfeiern in Baden-Württemberg überraschend großzügig. Bis zu 100 Teilnehmer sind bei Beerdigungen im Freien erlaubt, weit mehr als in anderen Bundesländern. Offenkundig hat das mit dem Druck zu tun, den die Evangelischen Landeskirchen Badens und Württembergs ausüben. Dort wehrt man sich „gegen staatliche Vorgaben zu Teilnehmerzahlen, weil es solche auch bei Demonstrationen nicht gibt, auch nicht geben darf“, heißt es in einem Schreiben aus dem Oberkirchenrat der Landeskirche Württemberg. Es sei „verfassungsrechtlich ein Gleichklang“ zwischen den Rechten der Religionsgemeinschaften und der Demonstrationsfreiheit gefordert.
Nicht jedes Kirchenmitglied findet diese Rechtsauffassung der Pandemie angemessen. Herr W. zum Beispiel ist Sargträger in einer kleinen Gemeinde im Ortenaukreis und findet, dass 100 Personen bei einer Bestattung „deutlich zu viel sind“. Man müsse permanent die Trauernden auf die Einhaltung des Mindestabstands hinweisen. Da gebe man irgendwann frustriert auf. Seinen Namen will W. aus Angst vor Ärger nicht der Zeitung preisgeben.
W. plädiert für eine strikte Begrenzung. „Nur eine Handvoll Angehörige ist genau der richtige Weg“, meint er. Zur Begründung verweist er auf die vielen Toten. Für ihn gebe es kaum einen Tag, an dem er nicht einen, manchmal auch zwei an Corona verstorbene Menschen abholen müsse. Wie viele von ihnen könnten noch leben, fragt er.
So locker wie in Baden-Württemberg sind die Regeln in den Nachbarländern eher nicht. Bayern erlaubt den Besuch von Trauerfeiern nur dem „engsten Familien- und Freundeskreis“. Für die Landesregierung sind das „im Regelfall nicht mehr als 25 Trauergäste. In Rheinland-Pfalz dürfen neben dem Partner der Verstorbenen Verwandte 1. und 2. Grades sowie ein weiterer Hausstand teilnehmen. Hessen hat für Beerdigungen im Freien keine Obergrenze, bei mehr als zehn Teilnehmern muss die Feier dem Ordnungsamt im Voraus angemeldet werden. Die württembergische Landeskirche betont, man begrenze auf 50 Teilnehmer, wenn sich vor Ort mehr als 200 Menschen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen angesteckt haben.
Die Anmeldepflicht gilt seit wenigen Tagen auch in Baden-Württemberg. Medizinische Masken sind seit der letzten Beratung der Ministerpräsidenten ebenfalls vorgeschrieben. Ansonsten denkt das Kultusministerium nicht an eine Absenkung der Obergrenze, erklärt ein Sprecher. Die Rückmeldungen seien grundsätzlich positiv, nur von einzelnen Bestattern komme Kritik wegen der Praktikabilität. Im Prinzip bestätigt der Sprecher, dass Vertreter der evangelischen Kirche mit Hinweis auf den „grundgesetzlich vorgesehenen Schutz religiöser Veranstaltungen sich gegen eine Verringerung der zulässigen Teilnehmerzahl ausgesprochen haben“.