Sonn- und Feiertagsarbeit ist bei industriellen Getränke- und Eisherstellern sowie dem angeschlossenen Großhandel in Hessen unzulässig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Hessen vom Mittwoch hervor. Die Kasseler Richter erklärten eine bisher bestehende Ausnahmeregelung des Landes für unwirksam und gaben einer Klage von Kirche und Gewerkschaft recht. Bei Volksfesten
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