Bildung - Land regelt Prüfungen zu Corona-Bedingungen

Getestete unter sich

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lsw
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Stuttgart. Bei Prüfungen in einem Pandemie-Schuljahr steht der Infektionsschutz an erster Stelle. Das gilt auch für die Abitur- und Zwischenprüfungen, die im Südwesten am 4. Mai starten. Wie das Kultusministerium am Mittwoch in Stuttgart mitgeteilt hat, werden Corona-Tests vor den Prüfungen an allgemeinbildenden Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien angeboten. Nicht getestete Schüler müssten ihre Prüfungsarbeiten in einem anderen Raum schreiben als die bereits negativ getesteten Prüflinge. Die Schulen sollten daher zusätzlich ausgestattete Räume und eine entsprechendes Aufsichtspersonal organisieren.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sei während der Prüfungen obligatorisch. „Zum Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden“, heißt es in der Mitteilung. Zudem sollen „Tragepausen“ während der Prüfungszeit im Freien oder in dafür vorgesehenen Räumen ermöglicht werden. Alle Schüler, die sich den zweimal in der Woche angebotenen Tests unterziehen, erfüllen die Voraussetzung zur Teilnahme in der Gruppe der Getesteten, „unabhängig davon, an welchen Wochentagen der jeweiligen Prüfungswoche die Prüfungen stattfinden“, heißt es weiterhin. lsw

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