Stuttgart. In Baden-Württemberg ermitteln die Sicherheitsbehörden gegen zwei Personen, weil sie sich nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) mit Hasskommentaren im Internet über dessen Tod geäußert hatten. Dies erklärte das Stuttgarter Justizministerium in der Antwort auf eine Anfrage des FDP-Rechtspolitikers Nico Weinmann, die dieser Redaktion vorliegt. Gegen eine dritte Person mutmaßlich aus dem Rhein-Neckar-Kreis bestand ein Anfangsverdacht, der sich aber nicht bestätigte. Die Ermittlungen sind eingestellt worden.
In der Antwort schreibt Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU), die beiden Beschuldigten seien in den Landkreisen Esslingen und Biberach wohnhaft. Sie seien „bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“, so Wolf weiter. Laut einem Sprecher des CDU-Politikers handelt es sich bei den zwei Tatverdächtigen um Männer.
Lübcke wurde am 1. Juni 2019 durch einen Kopfschuss vor seinem Wohnhaus getötet. Der zwei Wochen später festgenommene Rechtsextremist Stephan E. gilt als dringend tatverdächtig. Momentan wird der Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt. Zuletzt ging es dabei um die Frage, ob eine zweite Person, Markus H., Beihilfe zu dem Mord geleistet hatte. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, sie hätten die Tat aus rechtsextremistischen Motiven begangen. Lübcke hatte sich für Flüchtlinge eingesetzt, weshalb er zum Feindbild rechtsextremer Kreise geworden ist.
Tötung auf Facebook befürwortet
Nach dem Tod Lübckes gab es im Internet jede Menge Hasskommentare gegen den Verstorbenen. Dies ist auch der Grund für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten aus Baden-Württemberg. „Immer wieder erleben wir auf furchtbare Weise, wie auf solche Worte schlimme Taten folgen“, sagt Weinmann. Solche Täter zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen, sei wichtig, „damit keine rechtsfreien Räume im Netz entstehen“, so der Heilbronner FDP-Politiker.
Der Bundestag hat Mitte Juni ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Weinmann bezeichnet das Gesetz jedoch als „kompliziertes Konstrukt“, bei dem soziale Netzwerke selbst prüfen müssten, ob Inhalte strafbar seien – und diese dann an das Bundeskriminalamt melden müssten.
Die Ermittlungsverfahren im Südwesten würden „wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten geführt“, erklärt Wolf. Im ersten Fall soll der Beschuldigte einen Artikel auf Facebook, der sich mit der Tötung Lübckes befasste, mit den Worten kommentiert haben: „Gut gemacht, der Nächste bitte“ und fünf klatschende Hände-Emojis ergänzt haben. Im zweiten Fall soll der Beschuldigte einen Artikel zum Mordfall mit den Worten „Ein linker Klugscheißer weniger“ kommentiert haben. Anfang Juni wurden in mehreren Bundesländern Wohnungen durchsucht in Zusammenhang mit Hasskommentaren gegen Lübcke – auch in Baden-Württemberg.