Ulm. Wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung ist ein 19-jähriger Häftling gestern in Ulm zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ulm folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre und sechs Monate nach Erwachsenenstraftrecht gefordert hatte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jetzt 19-Jährige im Herbst 2017 einen 61-jährigen Mitgefangenen in der gemeinsamen Zelle über mehrere Tage hinweg immer wieder geschlagen und dem Mann schließlich eine Gabel in den After gerammt hatte. Infolge der schweren inneren Verletzungen musste dem Opfer ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. Der Mann leidet nach Gerichtsangaben noch immer an den Folgen. Der 61 Jahre alte Mann müsse sich demnächst einem weiteren Eingriff unterziehen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter gestern bei der Fortsetzung des Strafverfahrens gegen den 19 Jahre alten Angeklagten.
Die Verteidigung des 19-Jährigen hatte eine Jugendstrafe von nicht mehr als sechs Jahren Haft beantragt. lsw