Justiz - Gericht hebt Versammlungsverbot auf

Rechte dürfen in Worms marschieren

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Bernhard Zinke
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(Symbolbild) © Matthias Balk

Worms. Die Stadt Worms muss die rechte Veranstaltung „Tag der deutschen Zukunft“ unter Auflagen genehmigen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Freitag entscheiden. Ein NPD-Mitglied hatte die Versammlung angemeldet als „Signal gegen Überfremdung“, so der Untertitel. Die Stadt Worms hatte die Versammlung offiziell vor allem wegen des aus ihrer Sicht nicht zu gewährleistenden Infektionsschutzes verbieten wollen.

Sowohl das Verwaltungsgericht in Mainz als auch die nächsthöhere Instanz haben allerdings entschieden, dass die Demonstration mit Auflagen zu genehmigen sei. „Wir sind alles andere als glücklich über diesen Ausgang, müssen die Entscheidung der beiden Gerichte jedoch akzeptieren“, sagte Oberbürgermeister Adolf Kessel am Freitag.

Die Stadt Worms wird – der Entscheidung des Gerichts folgend – auch mehrere Gegendemonstrationen zulassen. Insgesamt wollen verschiedene Gruppen an fünf verschiedenen Plätzen in der Stadt gegen den Aufmarsch der Rechten protestieren. Unter anderem treffen sich das Bündnis gegen Nazi-Aufmärsche und der Arbeitskreis Asyl in Sichtweite zum Wormser Hauptbahnhof, wo der „Tag der deutschen Zukunft“ starten soll. Die Stadt Worms hat die Versammlungen auf einen Zeitraum von 12 bis 17 Uhr begrenzt. Auch ein geplanter Aufmarsch der Rechten durch Worms darf nur auf einem verkürzten Weg stattfinden. Die Polizei rät Verkehrsteilnehmern, das Stadtzentrum am Samstag weiträumig zu meiden. 

Autor Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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