Bildung

Viernheimer Schulen sehen dem geplanten Handyverbot in Hessen gelassen entgegen

An Hessens Schulen sollen Mobiltelefone künftig keine große Rolle mehr spielen. In Viernheim kennt man das Prinzip schon. Das sind die Erfahungen der Schulen.

Von 
Sandra Usler
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Viernheim. Handyverbot in allen Schulen? Das Land Hessen will mit einer Änderung des Schulgesetzes einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Geräten schaffen. Was bundesweit für einige Diskussionen gesorgt hat, ist für Viernheimer Schulen kein Aufregerthema. Die Grund- und weiterführenden Schulen sehen einem neuen Schulgesetz zum Thema Handynutzung gelassen entgegen.

Der Gesetzesentwurf, den CDU und SPD in der vergangenen Woche zur Beratung in den hessischen Landtag eingebracht haben, sieht folgende Regelungen vor. Die private Nutzung mobiler Endgeräten ist für Kinder und Jugendliche in ihrer Schule und auf dem dazugehörigen Gelände grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen ist jedoch gestattet. Für Grundschulen ist eine private Nutzung gar nicht vorgesehen. An weiterführenden Schulen können Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung für definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden.

Private Nutzung nur in Ausnahmefällen

Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall. Die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte ist in allen Jahrgangsstufen zu unterrichtlichen Zwecken zulässig, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet.

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Bei unzulässiger Verwendung kann das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können. Die Regelung soll ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 gelten.

An der Nibelungenschule blickt man gelassen auf die Gesetzesänderung: „Auf unsere Schule wirkt sich das nicht aus“, berichtet Schulleiterin Anke Hofmann. Dort seien ohnehin keine Handys erlaubt. Wer eines dabei habe, muss es ausgeschaltet im Ranzen verwahren. In der Goetheschule und in der Nachmittagsbetreuung gelten die gleichen Regeln. „Und nicht nur für Handys, sondern auch für die Smartwatches“, erläutert Schulleiterin Stefanie Grimm. Wer sein Telefon dennoch benutze, müsse es bei den Lehrern abgeben.

Eltern ist es wichtig, dass die Kinder auf dem Schulweg erreichbar sind

„Ich glaube, ich hatte seit Jahren kein Handy mehr zum Abholen bei mir“, verrät Stefanie Brand von der Schillerschule. Auch in dieser Grundschule sind Handys nicht erlaubt, die Kinder dürfen sie aber ebenfalls dabei haben. „Vielen Eltern ist es wichtig, dass die Kinder auf dem Schulweg erreichbar sind oder anrufen können“, weiß Brand. Vielleicht haben deswegen auch viel mehr Grundschulkinder ein eigenes Handy als noch vor einigen Jahren. „Als vor ein paar Tagen der Probealarm war, hat es auch bei den ersten und zweiten Klassen im Ranzen geklingelt“, haben die Lehrer der Schulleitung berichtet.

Laut Schulordnung müssen Handys auch in der Friedrich-Fröbel-Schule im Ranzen bleiben. „Wir machen da keinen Unterschied zwischen der Grund- und der Mittelstufenschule“, betont Schulleiter Markus Taube. Zweckgebunden für den Unterricht dürften Smartphones und Tablet benutzt werden. „Uns ist ein guter und gesunder Umgang mit Medien wichtig“, sagt Taube. Die Geräte gehörten zum Alltag der Jugendlichen einfach dazu. „Wir haben deshalb an der Schule auch eine Arbeitsgruppe für dieses Thema.“

An der Alexander-von-Humboldt-Schule hat man die Überlegungen in Wiesbaden genau verfolgt. „Der Gesetzesentwurf entspricht fast genau unserer geltenden Regelung, das stresst uns jetzt nicht“, führt der kommissarische Schulleiter Lutz Ackermann aus.

Es gibt feine Unterschiede bei den Viernheimer Schulen

Auf dem Schulgelände dürfen selbst Oberstufenschüler ihre Smartphones in Pausen oder während unterrichtsfreier Stunden nicht nutzen. Ausnahmen gibt es keine, das Handy bleibt in der Schultasche. „Es ist schwierig für Lehrer zu unterscheiden, ob jemand mal schnell auf die Uhr geschaut hat oder vielleicht doch den Unterricht gefilmt hat“, erklärt Ackermann.

Daher habe man die strengen Regeln in der Schulordnung verankert. „Natürlich gab es da anfänglich Proteste, aber inzwischen hat sich das alles eingespielt.“ Für den Unterricht dürften Schüler ihre digitalen Endgeräte indes benutzen. Dafür müssten sie auch nicht ihre mobilen Daten verwenden – die Lehrer schalten für 120 Minuten das gesicherte WLAN frei für Onlinematerial, Recherche oder Feedback.

Das Smartphone kann auch dem Unterricht dienen

Die einzige Schule, die private Handynutzung auch während der Schulzeit gestattet, ist die Albertus-Magnus-Schule. Alle Schüler dürfen das Handy in der Pause nutzen, auf dem Schulhof im Freien. Im Innern des Gebäudes muss das Telefon allerdings eingepackt bleiben. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler. Im Unterricht ist das Benutzen nur den Mittelstufen- und Oberstufenschülern gestattet – aber immer nur für Zwecke, die dem Unterricht dienen.

Diese aktuelle Regelung zum Umgang mit Smartphones und Tablets kommt allerdings in dieser Woche nochmals auf den Prüfstand, da Änderungen der Hausordnung in der Gesamtlehrerkonferenz besprochen werden. Möglicherweise gibt es Anpassungen für den Bereich der digitalen Endgeräte. „Mit unserer derzeitigen Regeln erfüllen wir allerdings die Vorgaben des potenziell neuen Schulgesetzes“, sagt Schulleiter Tobias Gloor. Daher sehe er auch keine Konfliktpunkte.

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