Die Stadt Viernheim ist mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert – und muss nun endgültig einen Teil der Ausgleichsbeträge, die sie wegen einer mehrere Jahrzehnte zurückliegenden Innenstadtsanierung von Immobilienbesitzern einkassiert hat, zurückzahlen. Laut dem aktuellen Beschluss bestehen „keine ernstlichen Zweifel“ an der Richtigkeit der
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