Viernheim. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt, bei der jede Kommune eine Vorschlagsliste aufstellt. Aus diesem Grund werden auch in Viernheim insgesamt 16 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bensheim und Landgericht Darmstadt ehrenamtlich als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Das teilt das Hauptamt der Stadt Viernheim mit.
Wählbar sind Bewerberinnen und Bewerber, die in Viernheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt mit Beschluss der Vorschlagsliste dem Amtsgericht Bensheim doppelt so viele Bewerber vor, wie Schöffen benötigt werden. Danach wählt der dortige Schöffenwahlausschuss im zweiten Halbjahr aus diesen Vorschlägen die Schöffen aus. Interessenten bewerben sich beim Magistrat der Stadt Viernheim, Hauptamt, Abteilung Recht. Das Formular gibt es an der Information im Rathaus oder auf www.viernheim.de. Für Rückfragen steht Susanne Schwarz unter 06204/98 82 44 zur Verfügung. kur/red