Viernheim. Alle Viernheimer Grundschulen führen die Schulanmeldung im Zeitraum vom 10. März bis zum 31. April durch. Die Familien der schulpflichtigen Kinder erhalten dafür in diesen Tagen eine schriftliche Einladung, teilen die Viernheimer Grundschulen mit. Bei der Anmeldung wird der sprachliche Entwicklungsstand des Kindes überprüft. Damit alle Anmeldeformalitäten erledigt werden können, sollen die Eltern die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie den Impfausweis oder einen ärztlichen Nachweis zur Masernimpfung mitbringen.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben oder vollenden werden. Kinder, die vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei entsprechender Schulreife aufgenommen werden, sogenannte Kannkinder.
Anträge für Kannkinder
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2024 das sechste Lebensjahr vollenden (Antragskinder), kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der kognitiven und psychischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden. Antragsformulare für Kannkinder sowie Antragskinder können ab sofort in den Sekretariaten der Grundschulen abgeholt werden und sind bei der Anmeldung von beiden Elternteilen unterschrieben mitzubringen. red