Verwaltungsgerichtshof muss über Proteste in Stuttgart entscheiden

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dpa/lsw
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Mannheim. Das jüngste Verbot von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik am Samstag (17. April) in Stuttgart beschäftigt auch weiter die Justiz. Mindestens einer der beiden Veranstalter hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart eingelegt, wie eine Sprecherin der nächsthöheren Instanz am Freitag auf Anfrage des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim mitteilte. Es gilt als wahrscheinlich, dass der VGH als höchstes baden-württembergisches Gericht im Laufe des Freitags entscheidet. Um welchen der beiden Anmelder es dabei geht, war zunächst nicht zu erfahren.

Das VG in Stuttgart hatte am Donnerstag die Haltung der Stadt gestützt, die argumentiert hatte, die Demonstrationen bedrohten angesichts der steigenden Infektionszahlen Leib und Leben der Beteiligten und weiterer Menschen. Die Verhängung von Auflagen sei zudem wohl nicht ausreichend, um das Risiko zu reduzieren, hatte die Kammer entschieden. Auch gebe es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.

Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der "Querdenker"-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte aufgekommen, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die damalige Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

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