Mannheim. Das juristische Nachspiel des abgeschlossenen Insolvenzverfahrens beim Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof geht weiter. Von jenen 75 Frauen und Männern, die mit dem Aus der Mannheimer Zweitfiliale im Quadrat N 7 – der Standort am Paradeplatz bleibt erhalten – Ende Oktober 2020 ihren Job verloren, zogen um die 30 vors Arbeitsgericht. Bislang endeten fast alle Verfahren mit einem Vergleich.
Kündigungsschutzklage reichten vor allem einstige Beschäftigte ein, die viele Jahre, manche Jahrzehnte, in „ihrer“ Kaufhof-Filiale angestellt waren und teilweise dort als Azubi gelernt hatten. Acht dieser Fälle gingen bei der Zweiten Kammer des Arbeitsgerichts ein. Nun wurden drei Prozesse hintereinander verhandelt. Die Argumente, die ein Anwalt und eine Juristin des DGB-Rechtsschutzes vortrugen, waren im Wesentlichen gleich: Die Vertreter von zwei entlassenen Verkäuferinnen sowie eines Mitarbeiters, der seit 1984 ununterbrochen bei Kaufhof beschäftigt war, monierten beispielsweise aus ihrer Sicht unkorrekte Verfahrensabläufe in Zusammenhang mit den Schließungen, außerdem gab es Kritik an unleserlichen (Unterschrifts-)Paraphen auf wichtigen Dokumenten. Obendrein stritten die Parteien, ob die Kaufhof-Stellen, die zur Zeit der Kündigungen bei weiter bestehenden Häuser offen waren, intern sozial gerecht vergeben worden sind.
Noch zehn Verfahren offen
Anders als bei den Güteterminen bot der neu aufgestellte Warenhauskonzern einen Vergleichsvorschlag an. Offenbar will die Geschäftsführung in der schwierigen Corona-Zeit nach vorn blicken und die noch laufenden Kündigungsprozesse hinter sich bringen. Der Kompromiss sieht eine Verdoppelung der vom Gesamtbetriebsrat als Sozialplanabfindung ausgehandelten eineinhalb Brutto-Monatsgehälter vor. Als die Kammervorsitzende Cora Baumann-Mandl nach Gesprächen mit den beiden ehrenamtlichen Richtern signalisierte, dass es für die jeweils Klagenden „eng werden könnte“, stimmten deren Vertreter einem Vergleich zu – mit Widerrufsfrist, um den Abfindungsvorschlag mit den Mandanten zu erörtern.
Noch stehen um die zehn Verhandlungen im Kaufhof-Kündigungskonflikt aus. Möglicherweise gibt es außergerichtliche Einigungen. Beispielsweise sind bei der Zweiten Kammer fünf der acht Klagen nach gescheitertem Gütetermin, aber vor einer Kammerverhandlung jeweils in einen Vergleich auf Basis der verdoppelten Abfindung gemündet.