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Mannheim. Eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt ist und dazu eine Geldauflage von 75.000 Euro - das ist das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Mannheimer Universitätsklinikums Alfred Dänzer im sogenannten Hygiene-Prozess. Die 3. Strafkammer des Mannheimer Landgerichts geht bei den Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz von bedingtem Vorsatz des 73-Jährigen aus und legt ihm zur Last, aktiv bei der Unterlassung von Kontrollen gehandelt zu haben. Dänzers Verteidiger kündigte an, Revision zu beantragen.