Die aktuell notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Gewerbetreibende besonders hart. Um sie bestmöglich zu unterstützen, will die Stadt ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Stundung beziehungsweise Anpassung von Gewerbesteuerzahlungen, Gebühren sowie Mieten und Pachten nutzen. „Mit diesem Schritt wollen wir die Gewerbetreibenden unserer Stadt in dieser schwierigen Zeit unterstützen und etwaige finanzielle Engpässe überbrücken helfen“, so Oberbürgermeister Peter Kurz.
Auf Antrag werde betroffenen Betrieben unbürokratisch die Vorauszahlung der Gewerbesteuer für das aktuelle Kalenderjahr angepasst, teilt die Stadt mit. Auch Corona-bedingte Stundungsanträge würden priorisiert bearbeitet.
Verzicht auf Gastro-Gebühren
Bei Erfüllung der Voraussetzungen werde die Stundung in der Regel ratenfrei für vorerst drei Monate gewährt, Stundungszinsen würden nicht festgesetzt, heißt es in der städtischen Pressemitteilung weiter. Die Stadt sehe ab April zudem von Gebühren für Sondernutzungsgenehmigungen von Straßen für Tische und Stühle der Außengastronomie ab. Für März könnten auf Antrag die Gebühren hälftig erlassen werden.
Darüber hinaus will die Stadt Corona-bedingte Stundungsanträge für Forderungen aus Miet-, Pacht- und Erbbauverhältnissen vorrangig bearbeiten. Davon könnten auch Soloselbstständige sowie Angehörige der freien Berufe, einschließlich Künstlerinnen und Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise betroffen seien, profitieren, heißt es.
„Auch im Bereich der Vollstreckungen wollen wir angesichts der aktuellen Ausnahmesituation mit Augenmaß vorgehen“, so der Erste Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht. „Bei starker Betroffenheit des Schuldners werden wir bis zum 30. September 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen absehen.“ Weitere Informationen zur Antragsstellung, den Voraussetzungen und telefonischer Beratung finden sich unter: www.mannheim.de/gewerbebetriebe.