Mannheim. In Baden-Württemberg gilt von 18 Uhr am Gründonnerstag bis 20 Uhr am Karsamstag ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Wie die Stadt Mannheim mitteilt, gelten über Ostern zudem spezielle Öffnungszeiten für Konditoreien und Bäckereien. Diese dürfen am Gründonnerstag und Karsamstag ganztägig, am Karfreitag und Ostermontag jedoch nur drei Stunden für den Verkauf von Backwaren geöffnet haben . Am Ostersonntag müssen die Verkaufsstellen geschlossen bleiben. Gaststätten, die Backwaren verkaufen, dürfen darüber hinaus den Außer-Haus-Verkauf nach Gaststättenrecht an allen Tagen anbieten. Als Grundlage dienen das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg sowie §10 des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage in Baden-Württemberg.
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