Der Gemeinderat hat einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden
„Die Aneinanderreihung von Krisen macht auch manchem Verein und einigen gemeinnützigen Institutionen zu schaffen“, erklärt Oberbürgermeister Peter Kurz laut einer Mitteilung der Stadt. Die vom Bund auf den Weg gebrachten Hilfen und Maßnahmen zur Drosselung der Energiekosten seien eine wichtige Stütze. Falls diese Hilfen für Vereine oder gemeinnützige Institutionen nicht passen sollten, springe der Nothilfefonds der Stadt ein, „mit dem wir im Notfall schnell und flexibel helfen können“, so Kurz.
Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich der Stadt einen Zuschuss beantragen. Allerdings können die städtischen Mittel erst dann ausgezahlt werden, wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.
„Vereine und ehrenamtliche Strukturen sind für viele Menschen und das gesellschaftliche Miteinander insgesamt von unschätzbarem Wert. Die Vereine und ihre Ehrenamtlichen leisten zudem in vielen Fällen einen enormen Dienst für unsere Kinder und Jugendlichen. (...) Für uns ist deshalb klar, dass bei existentiellen Schwierigkeiten die Stadt als letzter Rettungsanker einspringt“, so Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht.
Anträge können bei den zuständigen Fachbereichen formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden: Bankkonten (Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023), Wirtschaftsplan 2023, Jahresabschlüsse 2021 und 2022, Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen (Bund, Land, Dritte), Verträge Strom und Wärme 2021, 2022 und 2023, Darlegung bereits veranlasster Energieeinsparmaßnahmen.