Mannheim. Die Stadt Mannheim hat eine neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und Alkoholverbotszonen erlassen, die ab Samstag, 13. Februar gilt. Demnach ist der Ausschank und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolge das Verbot nicht stadtweit, sondern nur auf festgelegten Orten, die nicht nur, aber gerade zur Faschingszeit Menschen zum Feiern anziehen.
Festgelegte Alkoholverbotszonen
Darunter fallen unter anderem die Wasserturmanlage, Willy-Brandt-Platz, Planken, sowie Breite Straße oder Alter Meßplatz. Eine Karte mit den Verbotszonen gibt es unter www.mannheim.de. Zum Alkoholverbot zählt der Konsum von privat mitgebrachten und erworbenen alkoholischen Getränken. Das schließt den Verkauf alkoholischen Getränken durch Außer-Haus-Verkäufe an Kunden ein. Erlaubt ist der Verkauf im Einzelhandel für privaten Konsum. Die Maskenpflicht gilt wie bisher.
Die detaillierte Mitteilung der Stadt samt Karte der Verbotszonen gibt es hier.