Antragsschrift

Nach Messerangriff in Mannheim auf Nachbarn: Mann soll dauerhaft in Psychiatrie

Ein Mann geht in der Mannheimer Cheliusstraße mit einem Messer auf eine 73-Jährige los. Die Frau stirbt. Nun soll der Täter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie

Von 
Oliver Schmale
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Der Mann soll sich im Dezember 2023 dazu entschlossen haben, in einem Mehrfamilienhaus in der Mannheimer Cheliusstraße andere Bewohner zu töten. © Priebe

Mannheim. Weil er im schuldunfähigen Zustand eine 73 Jahre Frau erstochen haben soll, will die Staatsanwaltschaft Mannheim einen Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen lassen. In der Antragsschrift an das Landgericht legt sie dem zur Tatzeit 42-Jährigen Totschlag sowie zweifachen versuchten Totschlag zur Last, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Nach dem vorläufigen Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens handelte er im Zustand der Schuldunfähigkeit.

Der Mann soll sich im Dezember 2023 dazu entschlossen haben, in einem Mehrfamilienhaus in der Mannheimer Cheliusstraße andere Bewohner zu töten. Zunächst ging er zur Wohnung der 73-Jährigen. Dort habe er geklingelt. Die Frau habe die Tür geöffnet danach habe der Mann mit einem Messer auf sie eingestochen. Zugleich soll er mit einem in der Wohnung befindlichen Holzstab und einem Hammer auf sie eingeschlagen haben. Die Frau starb wenig später.

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Einige Stunden später soll sich der mutmaßliche Täter durch ein offenes Fenster Zutritt zu der Wohnung eines Paares verschafft und beide mit einem Messer angegriffen haben, um sie ebenfalls zu töten, wie die Sprecherin weiter mitteilte. Der Mann und seine 42 Jahre alte Lebensgefährtin erlitten unter anderem Schnitt- und Stichverletzungen. Als ein Nachbar auf das Geschehen aufmerksam wurde, soll es ihm gemeinsam mit dem anderen Mann gelungen sein, den 42-Jährigen zu fixieren.

Der 42-Jährige mutmaßliche Täter ist nach wie vor in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Über seine dauerhafte Einweisung muss nun das Landgericht Mannheim entscheiden. dpa

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