Geht es nach Peter Kurz (SPD), lautet der Fall so: Das Land Baden-Württemberg, in Form des Karlsruher Regierungspräsidiums (RP), hat bei der Stadt Mannheim die Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) zur Sanierung des Rheindamms in Neckarau und Lindenhof gestellt. Die Stadt Mannheim prüft als untere Wasserbehörde nun den Antrag und entscheidet darüber, ob
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