Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium ist sich der Problematik um die verkaufsoffenen Sonntage in Corona-Zeiten bewusst. Auf dessen Einladung trafen sich Vertreter von Kirchen, Handel, Gewerkschaften, Städten und Gemeinden zu einem Spitzengespräch im Ministerium. Ergebnis: „Es konnte kein Konsens erzielt werden“, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Ferner verweist sie auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die strengen Vorgaben für die Sonntagsöffnung bestätigt habe. Die Leipziger Richter hatten zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster abgeändert, die die Hürden für ausnahmsweise zulässige verkaufsoffene Sonntage niedriger gesetzt hatten. Die Veranstaltungen, die den Anlass für die Ladenöffnung bilden, müssten prägend für den Tag sein – und dürften nicht bloß ein Anhängsel der geöffneten Geschäfte sein.
„Damit ist es nicht möglich, in diesem Jahr ausnahmsweise drei zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zu erlauben“, heißt es aus dem Ministerium. An den Bestimmungen wird sich nichts ändern: „Lockerungen dieses Ladenöffnungsgesetzes sind in Baden Württemberg nicht geplant.“ Sollte es doch zu einer Neuregelung kommen, müsse die den Vorgaben des Grundgesetzes genügen. „Gerade die Gewerkschaften haben signalisiert, dass sie einer Lockerung nicht zustimmen würden“, teilt die Sprecherin mit.
„Wir sehen die Not des Einzelhandels und kennen die Probleme, denn wir stehen in regem Austausch mit dem Handelsverband und weiteren Verbänden. Trotzdem können wir nicht davon absehen, dass der Zulässigkeit und Ausgestaltung der Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen durch das Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichte enge Grenzen gesetzt sind.“
Mannheimer Morgen Plus-Artikel Handel Nachteil für Mannheim