Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ihre Ermittlungen gegen eine beschuldigte Frau wegen des mutmaßlichen Zeigens des sogenannten Hitlergrußes eingestellt. Das teilte die Behörde am Freitag auf Nachfrage dieser Redaktion mit. Die Frau hatte am 18. Juli bei einer Protestveranstaltung gegen Corona-Regeln im Ehrenhof des Schlosses mit erhobenem und ausgestreckten rechten Arm vor der Bühne gestanden, als gerade AfD-Mitglied Ralph Bühler sprach. Das Bild mit der Szene hatte das Internetportal des „Mannheimer Morgen“ gezeigt. Zahlreiche Nutzer kritisierten daraufhin den Hinweis auf einen mutmaßlichen Hitlergruß.
„Vorwurf glaubhaft bestritten“
Insbesondere die Auswertung der zur Verfügung stehenden Lichtbilder ergab laut Staatsanwaltschaft, dass die Beschuldigte nach dem objektiven Erscheinungsbild keinen Hitlergruß und auch keine einem Hitlergruß ähnliche Geste gezeigt hat. „Unabhängig davon haben die Ermittlungen keinen Beleg dafür erbracht, dass die Beschuldigte den – für die Tatbestandserfüllung erforderlichen – Vorsatz hatte, einen Hitlergruß oder eine ähnliche Geste zu zeigen“, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung. Die Beschuldigte habe den Tatvorwurf von Anfang an glaubhaft bestritten. „Zudem haben die Ermittlungen keinerlei Anhaltspunkte für eine rechtsradikale oder rechtsextreme Gesinnung der Beschuldigten ergeben.“
Mannheims Polizeipräsident Andreas Stenger hatte nach dem Vorfall gesagt, dass ein solches Foto Interpretationsmöglichkeiten zulässt. Ermittelt wurde deshalb nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, also wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.