Mannheim. Alltagsmaske aus Baumwolle oder Polyester, Maske mit FFP2-, KN95- oder N95-Standard oder OP-Masken – im Dschungel der Mund-Nase-Bedeckungen zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus müssen die Bürger seit Montag besonders darauf achten, zu welcher Variante sie greifen, wenn sie für ihre Erledigungen aus dem Haus gehen. Mit der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes ist auch die Maskenpflicht neu formuliert (siehe Infokasten). Um auf Nummer sicher zu gehen – sowohl was die Einhaltung der Regeln betrifft als auch für den persönlichen Schutz – empfiehlt sich der Griff zu einer medizinischen Maske. Sie ist jetzt in vielen Bereichen vorgeschrieben.
Das steht in der Landesverordnung zur Maskenpflicht
Seit 25. Januar reicht in einigen Bereichen eine „Alltagsmaske“ nicht mehr aus. Stattdessen müssen medizinische Masken getragen werden. Das können OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) sowie Masken der Normen KN95/N95 sein.
Sie müssen in Eisen- und Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden getragen werden.
Die Tragepflicht gilt außerdem im Einzelhandel, in Arbeits- und Betriebsstätten sowie an Einsatzorten, in allen Arztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser dürfen künftig nur noch mit FFP2-, KN95- oder N95-Masken betreten werden.
Medizinische Masken müssen auch während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung getragen werden.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen, bis einschließlich fünf Jahre sind sie von der Maskenpflicht ausgenommen. red/cs
„Sicherer als eine Stoffmaske“
Diese Neuregelung scheint bei der großen Mehrheit der Mannheimer schon angekommen zu sein. Bei einer Stichprobe in der Innenstadt am frühen Montagnachmittag ist zu beobachten, dass die überwiegende Mehrheit der Passanten eine FFP2- oder eine OP-Maske trägt. „Ich benutze die FFP2-Masken schon seit mehreren Wochen“, sagt eine ältere Dame, die ihren Namen nicht nennen möchte und am Paradeplatz auf eine Straßenbahn wartet. Sie glaubt, damit noch besser geschützt zu sein: „Ich fühle mich damit sicherer als mit einer Stoffmaske.“
Personen, die nur eine solche Alltagsmaske verwenden, muss man geradezu suchen. Dabei wäre das auf der Straße sogar weiterhin erlaubt, wie die Sprecherin des Dezernats für Sicherheit und Ordnung, Désirée Leisner, bestätigt: „In den Bereichen der Mannheimer Innenstadt, in denen die Maskenpflicht gilt, ist es weiterhin gestattet, eine Alltagsmaske zu tragen.“
An den Haltestellen sowie in den Bussen und Straßenbahnen der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) gilt dagegen die verschärfte Maskenpflicht. Die RNV weist mit Aushängen und in Laufschrift auf den elektronischen Abfahrtstafeln darauf hin – offenbar mit Erfolg. In den vorbeifahrenden Straßenbahnen tragen bei der Stichprobe alle Fahrgäste die vorgeschriebenen Mund-Nase-Bedeckungen. Auch an den Haltestellen Marktplatz und Strohmarkt sind keine Alltagsmasken mehr zu sehen.
„Mit einer höflichen Ansprache und dem Hinweis, dass Stoffmasken nicht mehr erlaubt sind, weisen wir unsere Kunden und Fahrgäste darauf hin“, erklärt RNV-Sprecherin Susann Becker. Im gesamten Verkehrsgebiet seien RNV-Mitarbeiter unterwegs, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. „Wir verfahren so wie bisher und versuchen auf das Verständnis unserer Kunden und Fahrgäste abzuzielen“, so Becker. „Sollte die Situation bei einer Kontrolle doch einmal eskalieren, werden wir wieder die Polizei hinzuziehen.“ Das sei aber bisher nur selten der Fall gewesen. „Wir müssen um Verständnis bitten, schließlich ist das ein Erlass, der landesweit gilt“, appelliert Becker.
Händler mit guten Erfahrungen
In den Geschäften des Einzelhandels, die weiterhin geöffnet haben dürfen, müssen Kunden ebenfalls medizinische Masken tragen. „Die Verantwortlichen einer Einrichtung, eines Geschäftes etc. sind durch § 4 Abs. 1 Nr. 8 der Corona-Verordnung dazu verpflichtet, die Kunden rechtzeitig und verständlich auf die geltenden Regeln hinzuweisen“, heißt es aus dem Rathaus. „Bisher gibt es hier keine Probleme“, sagt Hendrik Hoffmann, Chef des Quartiers Q 6/Q 7. Sollte jemand ohne die vorgeschriebene Maske das Center betreten, werde der Sicherheitsdienst die Personen ansprechen. „Wir werden aber noch die Hausansage und die Aufkleber an den Eingängen aktualisieren“, kündigt Hoffmann an.
Gute Erfahrungen am ersten Tag der Neuregelung hat Jens Schrumpf gemacht: „Etwa 99 Prozent unserer Kunden halten sich daran“, berichtet der Marktleiter von Marktkauf Scheck-in in Neckarau. „Das erleichtert vieles, weil man keine Diskussionen führen muss.“ Schon Mitte der vergangenen Woche habe er beobachtet, dass immer mehr Kunden zu den medizinischen Masken wechselten. „Die, die sich nicht daran halten, sprechen wir höflich darauf an. Und für den Fall, dass sie keine Maske dabei haben, bieten wir sie ja auch zum Verkauf an.“
Der städtische Ordnungsdienst werde – wie bisher – die Einhaltung aller Corona-Regeln im öffentlichen Raum, auch an Haltestellen und im Einzelhandel, kontrollieren. „In den ersten Tagen sieht der städtische Ordnungsdienst von Strafen ab, um die Menschen auf die neuen Regeln hinzuweisen“, sagte Leisner.